Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In bestimmten Regionen gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehegatte und die direkten Abkömmlinge - biologische und angenommene Kinder, Enkel – rechtlich abgesichert sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament aus